2. August 2017

Bericht: Prozess gegen AntifaschistInnen in Dortmund

Am 21. Juli 2017 fand in Dortmund ein Prozess gegen zwei AntifaschistInnen statt, bei dem einige unserer GenossInnen anwesend waren, um die Angeklagten zu unterstützen. Hier ein kleiner Bericht dazu von unserem Genossen Jonas von linksjugend ['solid] Dortmund:

Am Freitagmorgen, dem 21.07.2017, fand vor dem Dortmunder Amtsgericht eine Verhandlung gegen zwei GenossInnen der SDAJ, die sich an den Protesten gegen den Naziaufmarsch TddZ am 04.06.2016 beteiligt hatten, statt. Damit setzten sich die von der Polizei durchgeführten Repressionen rund um den TddZ fort. Gemeinsam mit Vertretern von linken Gruppen, Parteien und Jugendorganisationen hat die Linksjugend ['solid] Dortmund ihre Solidarität mit den Angeklagten im Gerichtssaal gezeigt. Auch die Dortmunder Nazis hatten im Internet angekündigt dem Prozess beiwohnen zu wollen. Es zeigte sich jedoch eine große solidarische Öffentlichkeit, sodass die Verhandlung in den größten Saal des Amtsgerichts verlegt werden musste. Teilweise konnten Zuschauer dem Prozess nicht beiwohnen, da es nur begrenzte Sitzmöglichkeiten gab. Aber auch den Nazis wurde dadurch kein Platz für ihre geplanten Einschüchterungen und Provokation gelassen.

Die Angeklagten wurden beschuldigt Teil eines Durchbruchsversuchs durch eine Polizeisperre gewesen zu sein. Sie stellten dem Gericht dar, dass sie durch zivilen Ungehorsam beabsichtigt hatten den Naziaufmarsch zu blockieren und keinerlei Gewalt angewendet haben. Die beiden Zeugen der Anklageseite widersprachen sich während des Verhörs durch Verteidiger, Richter und Staatsanwalt in einigen Punkten selbst und auch gegenseitig. Zudem war auf einem von der Polizei während der Demo aufgezeichneten Video keine Gewaltausübung seitens der Angeklagten zu erkennen. Der vorsitzende Richter bemerkte ein offensives Verhalten der Polizeikräfte während ihres Einsatzes. Gegen die Anwendung von Gewalt sprach auch die Aussage einer der Zeugen, der angab, dass es Verletzte bei den Polizeikräften durch den eigenen Einsatz von Pfefferspray gegeben habe, aber ihm sonst keine Verletzungen bekannt seien. Hingegen wurden die Angeklagten mit Pfefferspray in den Augen und einem Tritt gegen der Oberschenkel verletzt.

Der Richter erklärte sich bereit das Verfahren einzustellen, jedoch stimmte die Staatsanwaltschaft der Einstellung nur gegen die Leistung von 40 Stunden gemeinnütziger Arbeit zu. Um eine weitere psychologische Belastung durch ein in die Länge Ziehen des Verfahrens zu entgehen, zeigten sich die Verteidiger und Angeklagten nach einer kurzen Beratung damit einverstanden.

Die Heute zum Ausdruck gebrachte Solidarität mit den GenossInnen zeigt, dass es in Dortmund kein Platz für Nazipropaganda gibt und wir uns nicht von Nazis einschüchtern lassen. Das Verfahren zeigt aber auch deutlich die staatlichen Repressionen, die DemonstrantInnen immer wieder rund um Naziaufmärsche erfahren. Nur gemeinsam und solidarisch können wir uns vor ihnen schützen.